- Kassenschein
- Kassenschein,Kạssaschein, eine Art von Papiergeld, das von Staatskassen als Geldersatz ausgegeben wird und auf Verlangen jederzeit eingelöst werden muss. In Deutschland durften z. B. die Reichsbank und einige andere Notenbanken Kassenscheine ausgeben (»Reichskassenscheine«). - In Österreich sind Kassenscheine Anerkennungsscheine von Banken über bei ihnen hinterlegte verzinsliche Gelder. - In der Schweiz werden festverzinsliche Schuldverschreibungen mittlerer Laufzeit (in der Regel zwischen drei und acht Jahren), die von Banken und öffentlich-rechtlichen Körperschaften emittiert werden, als Kassenscheine bezeichnet. Sie sind handelbar, aber nicht börsennotiert.
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Kạs|sen|schein, der: 1. vgl. ↑Kassenanweisung. 2. (österr.) Wertpapier des Geldmarktes, das bereits nach kurzer Zeit samt Zinsen einzulösen ist.
Universal-Lexikon. 2012.